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Август
2024

Teillegalisierung: In vier Wochen: 43 Cannabis-Clubs beantragt

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In den ersten vier Wochen haben in NRW 43 Cannabis-Anbauvereinigungen eine Genehmigung beantragt - 3000 Clubs wären möglich. Fast alle Antragsteller müssen nacharbeiten.

In den ersten vier Wochen sind in NRW 43 Anträge für sogenannte Cannabis-Anbauvereinigungen eingegangen. Das ergab eine dpa-Umfrage bei den fünf zuständigen Bezirksregierungen. Demnach sind zudem fast alle Anträge bisher unvollständig. Wenn alle Fragen von den Antragstellern beantwortet sind, haben die Behörden noch drei Monate Zeit für ihre Entscheidung.

Der Bund hatte in seinem Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis im Frühjahr festgelegt, dass Clubs für den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe von Cannabis ab dem 1. Juli eine Erlaubnis beantragen können. In NRW hat man die Verwaltungsaufgabe den Bezirksregierungen übertragen, die dafür extra 20 neue Leute einstellen dürfen. Drei weitere Stellen sind beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) vorgesehen.

Das zusätzliche Personal trifft auf eine bislang überschaubare Nachfrage. Im Regierungsbezirk Düsseldorf sind bis zum 30. Juli zehn Anträge eingegangen, bei der Bezirksregierung Köln 15 - alle laut der Behörde unvollständig. Ebenfalls nicht komplett sind bislang die acht Anträge bei der Bezirksregierung Arnsberg. Bei der Bezirksregierung Detmold lagen zunächst fünf Anträge vor. Die Bezirksregierung Münster verzeichnete ebenfalls fünf Anträge - alle unvollständig, so eine Sprecherin.

Nach früheren Angaben des Gesundheitsministeriums würde das Land bis zu 3000 Anbauvereinigungen erlauben. Diese Zahl ergibt sich daraus, dass pro 6000 Einwohner jeweils ein Cannabis-Club möglich wäre. Die Anbauvereinigungen müssen aber zahlreiche Vorgaben erfüllen und Unterlagen einreichen. 

Laut Bundesgesetz dürfen die Clubs höchstens 500 Mitglieder haben, die erwachsen sein und seit wenigstens sechs Monaten in Deutschland leben müssen. Die Anbauvereinigungen müssen einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen einhalten und viele weitere Vorgaben erfüllen.