Arbeitsrecht: Angestellte trotz Krankschreibung auf Gartenparty – Arbeitgeber muss Ersatz zahlen
Eine arbeitsunfähig gemeldete Angestellte wurde beim »fröhlichen Bummeln« in der Innenstadt und auf einer Gartenparty gesichtet. Ihr Arbeitgeber muss ihr dennoch eine Urlaubsabgeltung zahlen.