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Июль
2024

Arbeitsrecht: Angestellte trotz Krankschreibung auf Gartenparty – Arbeitgeber muss Ersatz zahlen

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Eine arbeitsunfähig gemeldete Angestellte wurde beim »fröhlichen Bummeln« in der Innenstadt und auf einer Gartenparty gesichtet. Ihr Arbeitgeber muss ihr dennoch eine Urlaubsabgeltung zahlen.