SPD sieht keinen akuten Handlungsbedarf nach Karlsruher Urteil (FAZ)
Das neue Wahlrecht ist teils verfassungswidrig – eine Reform der Reform kann aus Sicht der SPD aber noch warten. Parteichefin Esken warnt vor Forderungen der CSU. Die SPD sieht keine Notwendigkeit, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts