Kommentar zum Urteil aus Karlsruhe: Nur eine kurze Atempause im Wahlrechtsstreit
Mit seinem Urteil über die Wahlrechtsreform der Ampel hat das Verfassungsgericht Geschichte geschrieben: Die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate ist verfassungskonform, andere Teile sind nichtig. Gut so.