Wahlrechtsreform: Bundesverfassungsgericht kippt Abschaffung von Grundmandatsklausel
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Das Wahlrechtsreform ist in Teilen verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Konkret urteilten die Karlsruher Richter, dass die abgeschaffte Grundmandatsklausel bestehen bleiben muss.