Pressefreiheit und Staatsschutz: Durfte „Compact“ belauscht werden?
Das wegen Rechtsextremismus verbotene Magazin klagt – auch gegen das Vorgehen der Sicherheitsbehörden. Und outet dabei seine eigenen Mitarbeiter.
Das wegen Rechtsextremismus verbotene Magazin klagt – auch gegen das Vorgehen der Sicherheitsbehörden. Und outet dabei seine eigenen Mitarbeiter.