AfD wehrt sich gegen OVG-Urteile zur Beobachtung durch Geheimdienste
Mitte Mai entschieden die obersten Verwaltungsrichter in NRW: Die AfD darf zu Recht als Verdachtsfall beobachtet werden. Eine Revision schloss das Urteil damals aus. Dagegen hat die AfD nun Beschwerde eingelegt. [mehr]