EuGH urteilt zu Gerichtszuständigkeit bei Reiseklagen
BRÜSSEL/LUXEMBURG. Laut einem heute Montag veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kann eine Verbraucherin oder ein Verbraucher bei einer Auslandsreise den Reiseveranstalter beim Gericht des eigenen Wohnortes verklagen.