27.750 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln
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Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 27.750 Euro.