Dübendorf unterliegt vor Gericht: Frau sollte 300 Franken für falsch deponierten Güselsack zahlen
Weil die Sammelstelle geschlossen war, legte eine Dübendorferin ihren Abfallsack einfach vor das Tor. Gebüsst werden kann sie dafür nicht, stellte der Bezirksrat fest.