Entwarnung beim Wahlrecht: Gutachten des Landtags sieht keinen unmittelbaren Handlungsbedarf wegen Parlamentsgröße
Ausgleichsmandate lassen Parlamente wachsen. Der Brandenburger Landtag ist deshalb auf 110 Mandate gedeckelt. Ein Gutachten sieht keinen Bedarf, das Wahlgesetz dahingehend zu ändern.