Urteil gegen Kürzung: Unzureichende Korrekturmöglichkeiten bei IV-Bemessung (Basler Zeitung)
Die von Anfang 2022 bis Ende 2023 gültige Verordnung zur Bemessung des Invaliditätsgrades anhand von statistisch ermittelten Tabellenlöhnen ist teilweise bundesrechtswidrig. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Grund dafür sind die unzureichenden