Die Gemeinde Schönenbuch informiert: Versickerung nun auch für Parkplätze erlaubt (Basler Zeitung)
Gemäss dem Generellen Entwässerungsplan (GEP) der Gemeinde Schönenbuch darf im ganzen Siedlungsgebiet grundsätzlich kein Regenwasser einer Versickerung zugeführt werden. Im Rahmen der Totalrevision des Abwasserreglements wurde diese Bestimmung