Abgabe von Notfallmedikamenten an Todkranke erleichtert (Volarberg Online)
Palliativpatientinnen und -patienten können neuerdings bei einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustandes rascher mit hochwirksamen Schmerzmitteln versorgt werden, die unter die Suchtgiftverordnung fallen. Früher mussten diese erst bestellt