Urteil gegen Jérôme Boateng: Ein Schuldspruch ohne Folgen
Jérôme Boateng hat seine Ex-Freundin vorsätzlich verletzt. Das stellte das Landgericht München in einem ersten von drei Verfahren gegen den Fußball-Weltmeister von 2014 fest. Vorbestraft ist er nicht. Seine Mutter, geladen als Zeugin, schwieg vor Gericht. Sie verpasst damit eine Chance, kommentiert Miriam Keilbach.