Gemeinsamer Bundesausschuss: Genehmigungsvorbehalt für Medizinalcannabis fällt weitgehend (Deutsche Apotheker Zeitung)
Die Erstverordnung von Medizinalcannabis auf Kassenkosten wird erleichtert und die ärztliche Therapiefreiheit gestärkt: Ärztinnen und Ärzte aus 16 Facharztgruppen oder mit einer von fünf Zusatzbezeichnungen müssen künftig nicht mehr die Genehmigung