Taschengeld reicht nicht: Yoga-Verein muss Mindestlohn zahlen
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Ein Yoga-Verein bietet bundesweit Kurse und Weiterbildungen an. Er sieht sich als Religionsgemeinschaft und will daher keinen Mindestlohn zahlen. Die Religionsfrage bleibt ungeklärt, doch bei den Zahlungen kommt das Bundesverfassungsgericht zu einer klaren Einschätzung.