Nach Erhöhung der Altersbezüge: Mehr Brandenburger müssen Steuern auf ihre Rente zahlen
Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten unterliegen der Einkommensteuer. Seit 2005 steigt der Steueranteil, ab 2040 werden Renten voll versteuert.