Jobcenter darf Bürgergeld-Empfängern Geldgeschenke für dringende Reparaturen nicht anrechnen
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Das Bundessozialgericht hat die Rechte von Bürgergeldempfängern mit Eigenheim gestärkt. Wenn Verwandte einspringen, um dringende Reparaturen zu finanzieren, darf das Jobcenter dieses Geld nicht als Einkommen anrechnen.