Irreführende Preiswerbung: DocMorris soll 50.000 Euro Ordnungsgeld zahlen (Deutsche Apotheker Zeitung)
Das Landgericht Stuttgart hat gegen DocMorris ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro verhängt. Grund: Der Versender stellt auf seiner Webseite bei Rx-Arzneimitteln den durchgestrichenen UVP/AVP der – geringeren – gesetzlichen Zuzahlung gegenüber.