3000 Euro Geldstrafe für Braunschweig
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Das DFB-Sportgericht belegt Zweitligist Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 3000 Euro.