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Июль
2024

Handel: Automatisierte Mini-Märkte dürfen künftig sonntags öffnen

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Kaffee am Sonntag auf dem Land trinken, Milch vergessen und in der Nähe keine zu kaufen? Eine hessische Gesetzesänderung soll hier helfen. Alle fünf Fraktionen im Landtag sind sich dabei einig.

Mit seltener Einstimmigkeit hat der hessische Landtag den Weg für die Sonntagsöffnung von Mini-Supermärkten mit Automaten und ohne Mitarbeiter freigemacht. Das in Wiesbaden verabschiedete Gesetz sieht im Sinne des Sonntagsschutzes vor, dass solche automatisierten Verkaufsflächen nur höchstens 120 Quadratmeter groß sein können und ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs anbieten dürfen. 

Arbeitsministerin Heike Hofmann (SPD) sagte: "Das ist ein guter Tag für Hessen und die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes." Der SPD-Abgeordnete Matthias Körner erklärte, die Änderung des hessischen Ladenöffnungsgesetzes werde noch vor der parlamentarischen Sommerpause rechtssicher in Kraft treten. 

Dabei geht es den Befürwortern vornehmlich um die Stärkung des ländlichen Raums. Kritiker sprechen dagegen von Eingriffen in den Schutz des Sonntags. Hintergrund der Debatte ist unter anderem ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach eine von der Stadt Fulda verfügte Schließung der ohne Personal betriebenen "Tegut-Teo"-Verkaufsstellen an Sonntagen seinerzeit rechtens war.

Tegut will 25 Minimärkte auch wieder sonntags öffnen

Das Handelsunternehmen Tegut kündigte an, alle seine 25 deshalb seit Januar 2024 in Hessen sonntags geschlossenen automatisierten "Teo"-Minimärkte auch wieder an diesem Wochentag zu öffnen: "Damit endet eine Phase der Verunsicherung für dieses beliebte Vertriebskonzept, das Dank digitaler Verlaufstechnologien den Einkauf rund um die Uhr und ohne Verkaufspersonal ermöglicht."

Lediglich drei "Teo"-Märkte in Bahnhofsnähe in Hessen durften laut Tegut stets auch sonntags weiterhin öffnen. Das Unternehmen teilte überdies mit: "Die bislang auf Eis liegenden Expansionspläne neuer Standorte können nach der Änderung dieses Gesetzes wieder aufgenommen werden." Die Neuregelung gilt auch für Feiertage.

Laut dem Landtagsabgeordneten Sascha Meier (Grüne), selbst einst Leiter eines Supermarktes, ist der ländliche Raum von der Alterung der Gesellschaft und dem Fachkräftemangel besonders betroffen - ihn gelte es daher mit den automatisierten kleinen Läden ohne Personal zu stärken. Arbeitsministerin Hofmann sagte: "Es ist nämlich eine Öffnung für den Sonntag." Und nicht gegen den Sonntagsschutz.

Auch Hofläden und Tankstellenshops sonntags offen

FDP-Fraktionschef Stefan Naas sprach von einer Modernisierung eines veralteten Gesetzes auf Vorschlag der Frei-, Christ- und Sozialdemokraten im Landesparlament: "Den Bürgerinnen und Bürgern ist es nicht mehr vermittelbar, warum Hofläden, Läden in Tankstellen und Bahnhöfen sogar mit Personal sonntags öffnen dürfen, aber die automatisierten Mini-Supermärkte nicht mal ohne Personaleinsatz aufmachen dürfen." 

Das hessische Ladenöffnungsgesetz stammt laut Naas ursprünglich aus dem Jahr 2006: "Damals musste sich der Gesetzgeber keine Gedanken über Läden ohne Personaleinsatz machen, weil es die technischen Möglichkeiten nicht gab." Der FDP-Fraktionschef ergänzte: "Dass zum Beispiel Waschsalons und Autowaschboxen an Sonntagen schließen müssen, ist den Menschen ebenfalls nicht vermittelbar. Liberalisierungen des zugrundeliegenden Sonn- und Feiertagsgesetzes werden wir Freie Demokraten genauso vorantreiben, wie wir weiterhin eine Ausweitung der verkaufsoffenen Sonntage anstreben."

Klage nicht ausgeschlossen

Die Allianz für den freien Sonntag Hessen, ein Zusammenschluss kirchlicher Organisationen und der Gewerkschaft Verdi, hatte dagegen kürzlich der Deutschen Presse-Agentur mitgeteilt, sie werde nach der Verabschiedung der Gesetzesänderung prüfen, ob ihre Stellungnahmen berücksichtigt worden seien. Gegebenenfalls schließe sie ihrerseits eine Klage nicht aus. 

Auch mehrere Parlamentarier sprachen in der Landtagsdebatte von der Möglichkeit von Klagen. Sie zeigten sich aber überzeugt, dass die Gesetzesänderung auch wegen der vorgesehenen Beschränkungen von Platz und Warenangebot der Minimärkte rechtssicher sei.