Gericht: Bafögsatz darf nicht unter Bürgergeld liegen
Das Bafög ist zu niedrig – denn Studenten erhielten in der Vergangenheit weniger Geld als Bürgergeldempfänger. Das Verfahren liegt nun beim Bundesverfassungsgericht.
Das Bafög ist zu niedrig – denn Studenten erhielten in der Vergangenheit weniger Geld als Bürgergeldempfänger. Das Verfahren liegt nun beim Bundesverfassungsgericht.