GASTKOMMENTAR - Kartellrecht: Weniger Emotionen wären gefragt, dafür mehr ökonomischer Verstand
Die Wettbewerbskommission sollte schädliche Auswirkungen von vertikalen Abreden nach ökonomischen Kriterien prüfen und plausibilisieren. Vertikale Absprachen sind keineswegs zwingend schädlich.