Pflege: Eigenanteile für Pflegebedürftige im Heim steigen weiter
Stationäre Altenpflege ist trotz Pflegeversicherung eine teure Sache. Der Eigenanteil steigt auch in Schleswig-Holstein weiter.
Pflegebedürftige in Heimen müssen auch in Schleswig-Holstein immer mehr Geld selbst zahlen. Zum 1. Juli waren im ersten Jahr im Heim im Durchschnitt 2.647 Euro aus eigener Tasche fällig, 153 Euro mehr als Mitte 2023, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen ergab.
Die Belastungen wachsen damit trotz angehobener Entlastungszuschläge weiter, die mit der Aufenthaltsdauer steigen. Mit dem höchsten Zuschlag ab dem vierten Heimjahr stieg die Zuzahlung nun im Schnitt auf 1.813 Euro im Monat. Das waren 79 Euro mehr als zum 1. Juli 2023, wie aus den Daten hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.
Im bundesweiten Schnitt betrug der Eigenanteil im ersten Jahr 2.871 Euro pro Monat - 211 Euro mehr als Mitte 2023. Mit dem höchsten Zuschlag stieg die Zuzahlung im Schnitt auf 1.865 Euro im Monat. Das waren 91 Euro mehr als zum 1. Juli 2023.
In den Summen ist der Eigenanteil für die Pflege und Betreuung enthalten. Die Pflegeversicherung trägt nur einen Teil der Kosten. Für Bewohnerinnen und Bewohner im Heim kommen noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen hinzu. In die Auswertung einbezogen wurden erstmals auch Ausbildungskosten, die ebenfalls weitergegeben werden. Dieser Posten wurde auch in die Vergleichswerte zum 1. Juli 2023 eingerechnet, wie es zur Erläuterung hieß.
Seit 2022 gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse auch Entlastungszuschläge, die mit einer Reform der Ampel-Koalition zum 1. Januar 2024 erhöht wurden. Der Eigenanteil für die reine Pflege wird damit im ersten Jahr im Heim um 15 statt zuvor 5 Prozent gedrückt, im zweiten um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent. Hintergrund für den wachsenden Eigenanteil sind vor allem höhere Personalkosten für Pflegekräfte.
Ausgewertet wurden den Angaben zufolge Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Bundesländern. Zum Ersatzkassenverband gehören etwa die Techniker Krankenkasse, die Barmer und die DAK-Gesundheit.