BGH-Urteil: Erfolg für Prämiensparer
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Prämiensparer wegen unwirksamer Zinsklauseln Geld von Sparkassen und Volksbanken zurückfordern können. Dabei geht es um Milliarden Euro.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Prämiensparer wegen unwirksamer Zinsklauseln Geld von Sparkassen und Volksbanken zurückfordern können. Dabei geht es um Milliarden Euro.