Appell an heimversorgende Apotheken: „STELLEN“: Apotheken sollen korrekte Schreibweise beachten (Deutsche Apotheker Zeitung)
Heimversorgende Apotheken, für die derzeit eine Ausnahmeregelung für die Chargenübermittlung bei E-Rezepten gilt, sollten auf die korrekte Schreibweise achten, wenn sie anstelle der Chargennummer das Wort „STELLEN“ in das entsprechende Datenfeld