NRW-OVG: Keine Ausnahme für Gesichtsschleier am Steuer (RTL)
Vollverschleiert aus religiösen Gründen am Steuer? Die obersten NRW-Verwaltungsrichter sehen für diese Forderung keine Grundlage. Das Verhüllungsverbot am Steuer eines Autos gilt auch für eine gläubige Muslimin. Der Anspruch auf eine