Rechtsfrage: Handys dürfen künftig nur mit Richtergenehmigung beschlagnahmt werden 0 04.07.2024 20:00 Oberoesterreichische Nachrichten LINZ. Nur wenn das Gericht die Bewilligung erteilt, darf der Datenträger beschlagnahmt werden, so sieht es der Entwurf vor.