Dermanostic muss Hautarzt-App anpassen (Apotheke-Adhoc)
Digitale Hautchecks per Smartphone müssen bestimmte Richtlinien erfüllen. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg mit Blick auf die seit Mai 2021 geltende europäische Medizinprodukte-Verordnung entschieden. Konkret ging es in dem