Flug verspätet: Auch bei Pauschalreise drei Jahre Ansprüche (tz)
Wenn der Flug ausfällt oder verspätet ist, haben Reisende Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Die übliche Verjährungsfrist dafür gilt auch bei Pauschalreisen - sagt das höchste deutsche Zivilgericht. Karlsruhe - Bei annullierten oder verspäteten