BGH-Urteil: Kein Widerruf von Versicherungsverträgen bei Haustürgeschäft
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Generell gilt bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verbraucherverträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Zumindest, wenn diese über das Internet oder per Telefon und Post abgewickelt werden. Steht der Versicherungsvertreter aber in Laden oder Wohnung, gilt dies nicht.