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Июль
2024

Köln schließt Berufungsverfahren nicht aus: Teilnahme an Potsdamer Treffen nach Gerichtsbeschluss kein Grund für Kündigung (DER TAGESSPIEGEL)

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Das Arbeitsgericht Köln hat die Kündigung einer Mitarbeiterin der Stadt Köln aufgehoben, die im November an dem sogenannten Potsdamer Treffen teilgenommen hatte. Allein die Teilnahme an dem Treffen von AfD-Politikern, Rechtsextremisten und