E-Rezept: Friedenspflicht vorerst bis Jahresende (Apotheke-Adhoc)
Für E-Rezepte gilt eine Friedenspflicht bis zum Jahresende – vorerst, denn die Ausnahmeregelung kann so lange verlängert werden, bis nur noch elektronische Verordnungen ohne Formfehler in der Apotheke eingereicht werden. Beim E-Rezept läuft noch