Auftrag vom Geheimdienst steht - AfD scheitert vor Gericht! Verfassungsschutz darf die Partei in Bayern beobachten
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Der Verfassungsschutz in Bayern darf den Landesverband der AfD beobachten. In einer am Montag veröffentlichten Entscheidung wies das Verwaltungsgericht München eine Klage dagegen ab.