Stadt Bamberg informiert – Anmeldepflicht von Ausländervereinen (Der Neue Wiesentbote)
Ausländervereine und ausländische Vereine haben die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Gründung bei der für ihren Sitz zuständigen Behörde anzumelden. In Bamberg ist dies das Ordnungsamt der Stadt Bamberg. Als