Weniger Bürokratie bei COVID-19-Impfungen (aerzteblatt.de)
Berlin – Am 1. Juli tritt die COVID-19-Vorsorge-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums außer Kraft. Deshalb müssen Praxen ab dann nicht mehr wöchentlich ihre tagesbezogenen COVID-19-Impfdaten über das Impf-DokuPortal der Kassenärztlichen