Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts: Verbände können Verfügung des Bundes zu Wolfsabschüssen nicht anfechten
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Das Bundesverwaltungsgericht ist auf Beschwerden von Umweltorganisationen nicht eingetreten. Es ist der Meinung, erst die Abschuss-Verfügungen der Kantone seien anfechtbar.