Regelmäßige Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen wird zur Pflicht (Merkur)
Wer ein Campingmobil mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen. Kochen, kühlen, heizen: Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen, die mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet sind, müssen diese ab 19.