Haftstrafe für 95-jährige Holocaust-Leugnerin
Mehrfach ist die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck bereits wegen Volksverhetzung verurteilt. In Hamburg ist der nächste Richterspruch gegen die Seniorin erfolgt - begleitet von lautem Protest. Immer wieder leugnete sie, dass in Auschwitz massenhaft Menschen ermordet wurden: Wegen Volksverhetzung hat das Landgericht Hamburg die 95-jährige Ursula Haverbeck zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. "Sie haben vorsätzlich geleugnet", sagte die Vorsitzende Richterin in dem Berufungsverfahren zu der Angeklagten. "Sie wussten, dass das, was Sie sagten, verbreitet wird." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In der Gesamtfreiheitsstrafe enthalten ist laut Hamburger Landgericht ein Berliner Urteil von 2022 in einem anderen Prozess. Damals war Haverbeck zu einem Jahr Gefängnisstrafe verurteilt, trat die Haft aber bislang nicht an. Vier Monate der in Hamburg verhängten Strafe werden zudem als bereits vollstreckt angesehen, weil es zu mehrjährigen Verfahrensverzögerungen gekommen war. Nach den Urteilen in Berlin und Hamburg soll Haverbeck also weiterhin insgesamt ein Jahr in Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen. Die in Nordrhein-Westfalen wohnende Haverbeck hatte am 21. April 2015 am Rande des Lüneburger Prozesses gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning vor Journalisten gesagt, Auschwitz sei kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen. In einem Fernsehinterview des NDR-Magazins "Panorama" verneinte sie zudem, dass es dort eine Massenvernichtung von Menschen gab. Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen. "Sie ist unbelehrbar" Die in rechtsextremen Kreisen populäre Haverbeck war 2015 vom Amtsgericht in Hamburg zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt. Zu dem Prozess kam es in der Hansestadt aber nun erst neun Jahre später. "Sie ist unbelehrbar", hatte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer über die Frau gesagt. Die Anklage hatte eine etwas höhere Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten gefordert. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Es sei nicht bewiesen, dass seine Mandantin wollte, dass die Interviews veröffentlicht werden, lautete eines seiner Argumente. Im voll besetzten Zuschauerraum unterbrachen Unterstützer der Angeklagten den Prozess trotz aller Ermahnungen mehrmals mit lauten Zwischenrufen. Sie applaudierten lautstark, als die Angeklagte in einem sehr langen, sogenannten letzten Wort einige ihrer Thesen wiederholte. Als einige Anhänger als Zeichen des Protestes den Raum verließen, rief ihnen die Vorsitzende Richterin nach: "Gehen Sie raus, ich brauche solche Zuschauer nicht." Seit Jahren müssen sich immer wieder Strafgerichte mit Aussagen der notorischen Holocaust-Leugnerin Haverbeck befassen. 2004 wurde die Seniorin erstmals verurteilt. Sie erhielt eine Geldstrafe. Zuletzt ergingen Strafen ohne Bewährung. Haverbeck saß wegen Holocaust-Leugnung auch bereits mehr als zwei Jahre im Gefängnis.