Weitere Anträge im Prozess gegen Höcke wegen Nazi-Parole
Es zeichnet sich ein langer zweiter Verhandlungstag ab im Prozess um Thüringens AfD-Chef Höcke. Anträge und Beratungen nehmen viel Zeit in Anspruch. Offen ist, ob heute ein Urteil gefällt wird. Im Prozess gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke wegen einer Nazi-Parole haben dessen Verteidiger zahlreiche Anträge gestellt. Sie verlangten vor dem Landgericht Halle, die Teilnehmer des Stammtisches, bei dem der Spruch gefallen war, zu ermitteln und anzuhören. Damit könne bewiesen werden, dass sie sich nicht durch Höcke aufgefordert gefühlt hätten, die Parole zu vervollständigen. Die Staatsanwaltschaft sprach sich dafür aus, alle Anträge abzulehnen und stellte zugleich Höckes Demokratieverständnis infrage. Der Vorwurf Die Staatsanwaltschaft hat Höcke angeklagt, weil er bei einem AfD-Stammtisch mit rund 350 Teilnehmern im thüringischen Gera im vergangenen Dezember die verbotene Nazi-Parole "Alles für Deutschland" angestimmt haben soll. Er sprach die ersten beiden Worte und animierte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft durch Gesten das Publikum, den Spruch zu vervollständigen. Die Parole wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Höcke bezeichnet sich als unschuldig. Seine Verteidiger wollen zudem beweisen, dass die Parole im Nationalsozialismus keine zentrale Bedeutung gehabt haben und auch nicht weit verbreitet gewesen sein soll. Dazu beantragten sie, Historiker als Zeugen heranzuziehen, und verwiesen auf verschiedene Publikationen zur SA und zum Nationalsozialismus. Höcke selbst hatte bereits gesagt, dass er die Verwendung der Losung nicht für strafbar halte. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich in eigenen Anträgen indes kritisch zu öffentlichen Äußerungen Höckes zu dem Prozess. In einem auf Telegram verbreiteten Video habe der AfD-Politiker gesagt, dass "politische Schauprozesse" aufgearbeitet werden müssen und es nach einer Übernahme der Macht durch die AfD wieder eine freie Justiz geben werde. Statt Einsicht und Reue zu zeigen, kündige der Angeklagte einen persönlichen Rachefeldzug gegen die beteiligten Juristen an, sagte der Anklagevertreter Benedikt Bernzen. Dies zeige ein Demokratieverständnis, das mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sei. Ursprünglich hatte das Gericht für Mittwoch selbst einen Sachverständigen als Zeugen geladen. Es habe sich jedoch herausgestellt, dass der Historiker sich in der Vergangenheit negativ über die AfD geäußert habe, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel. "Wir haben ihn abgeladen, weil das geht einfach nicht." Erste Entscheidung noch nicht rechtskräftig Das Landgericht Halle hatte den 52-jährigen Höcke bereits zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er die gleiche Nazi-Parole auch im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg nutzte. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein. Damals wie auch nun lautet der Tatvorwurf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September will der frühere Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Seine Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Mehr als zwei Verhandlungstage hat das Gericht bislang nicht anberaumt. Nachdem es am Mittwoch jedoch zwei mehrstündige Beratungspausen gegeben hatte, deutete der Vorsitzende Richter an, dass weitere Verhandlungstage nötig werden könnten. Offen ist damit, ob am Mittwoch die Plädoyers gehalten werden und auch ein Urteil verkündet wird. Im ersten Prozess gegen Höcke hatte das Landgericht Halle das Urteil um 19.00 Uhr verkündet.