23.000 Euro Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach
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Das DFB-Sportgericht belegt Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Strafe in Höhe von 23.000 Euro.