Partei darf beobachtet werden: AfD hetzt gegen Verfassungsschutz: "Diffamierung"
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Die AfD darf vorerst weiter vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster. Das Urteil ist ein weiterer Rückschlag für die Partei. Doch die Basis im Osten will das nicht hinnehmen und ihren Landeschef Höcke vor weiterer "Diffamierung" schützen.