Steuerratgeber: Anforderungen an Ihr Fahrtenbuch (Aachener Zeitung)
Firmenwagennutzer müssen den Vorteil aus der privaten Nutzung ihres Firmenwagens als geldwerten Vorteil versteuern. Die Berechnung des Vorteils erfolgt nach der pauschalen Ein-Prozent-Regelung, bei der der Nutzungsvorteil mit einem pauschalen