12.250 Euro Geldstrafe für den SSV Ulm
0
Das DFB-Sportgericht belegt den SSV Ulm im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.250 Euro.