Statt Haft muss Hundehalterin Geldstrafe zahlen
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Nächster Paukenschlag im Fall der tödlichen Beißattacke von Naarn: Nachdem sich die Hundehalterin in den letzten Tagen zweimal via Facebook zu Wort gemeldet hatte, wurde jetzt bekannt, dass die wegen grob fahrlässiger Tötung Verurteilte nicht ins Gefängnis muss. Ihre Haftstrafe wurde in eine Geldstrafe umgewandelt.