Umweltverband: BUND begründet Klage gegen Stader LNG-Terminal an Land
Der Umweltverband BUND hat seine Klage gegen den Bau und Betrieb des Stader LNG-Terminals an Land unter anderem mit fehlenden Nachweisen für die künftige Nutzung begründet. So hätten die Verantwortlichen nicht belastbar aufgezeigt, dass eine Umstellung des Terminals auf verflüssigtes Ammoniak möglich ist. Das geht aus einer Mitteilung des BUND von Mittwoch hervor. Aus Ammoniak lässt sich der Energieträger Wasserstoff gewinnen.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland bezieht sich auf das LNG-Beschleunigungsgesetz, das eine Umstellung bis 2044 vorschreibt. Das Kürzel LNG steht für verflüssigtes Erdgas. Diese wird auf dem Seeweg verstärkt nach Deutschland importiert, seit aus Russland kein Gas mehr durch Pipelines kommt.
Der BUND monierte auch, dass Gefährdungsszenarien wie Lecks nicht ausreichend geprüft worden seien. Die Umweltorganisation hatte nach eigenen Angaben am 12. März eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Die Klage richtet sich gegen das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg. Das Amt hatte eine entsprechende Genehmigung zum Bau und Betrieb des Terminals erteilt, wie im November 2023 bekannt wurde.
Das Landterminal ist ein Vorhaben des Hamburger Konsortiums Hanseatic Energy Hub. Bis 2027 soll das Terminal in Betrieb genommen werden und dann ein schwimmendes Terminal in Stade ersetzen. Eine Sprecherin des HEH teilte am Mittwoch auf Anfrage mit: Das Konzept für die Ammoniak-Umstellung sei während des Genehmigungserfahrens behördlich geprüft und bestätigt worden. "Damit ist sichergestellt, dass alle relevanten Aspekte vorüberlegt wurden."