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Май
2024

Bessere Bedingungen für Hausarztpraxen im Kabinett

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Wartezeiten, Stress, verwaiste Praxen auf dem Land: Das Gesundheitsnetz ist vielerorts angespannt. Ein Gesetz soll da gegensteuern - wohl auch mit Ideen, die noch nicht drinstehen. Die Vor-Ort-Versorgung für Patientinnen und Patienten besonders in Hausarztpraxen soll stärker abgesichert werden. Darauf zielen Gesetzespläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die das Bundeskabinett nun auf den Weg bringen soll. Unter anderem sollen Obergrenzen bei der Vergütung wegfallen und Pauschalen eingeführt werden, um Überlastungen zu vermeiden. Die besseren Arbeitsbedingungen sollen dazu beitragen, das Netz der Hausarztpraxen mit Blick auf eine kommende Ruhestandswelle zu erhalten. Einige Aspekte hat Lauterbach vorerst ausgeklammert, sie sollen aber später noch auf den Tisch. Hausärztinnen und Hausärzte seien in der Regel die ersten Ansprechpersonen für Versicherte und Lotsen im Gesundheitssystem, heißt es im Entwurf. "Sie sind in der Lage, einen überwiegenden Teil der medizinischen Beschwerden kompetent und schnell zu behandeln." Zudem trügen sie dazu bei, die Inanspruchnahme teurerer Strukturen wie der Notaufnahmen in Kliniken zu verringern. Der Bereich solle daher "dauerhaft finanziell attraktiver" werden, um auch einem zunehmenden Bedarf für den hausärztlichen Nachwuchs zu begegnen. Kernpunkte der Pläne im Überblick: Vergütung Für Hausärzte sollen - wie schon bei Kinderärzten - sonst übliche Obergrenzen bei der Vergütung aufgehoben werden. Das bedeutet, dass sie Mehrarbeit sicher bezahlt bekommen, auch wenn das Budget ausgeschöpft ist. Zu Buche schlagen dürfte das mit einem "unteren dreistelligen Millionenbetrag" an Mehrkosten bei den gesetzlichen Krankenkassen, wie das Ministerium schätzt. Neue Pauschalen Kommen soll auch eine jährliche "Versorgungspauschale" für Praxen für die Behandlung chronisch Kranker, die ständig Medikamente nehmen. Das soll Praxisbesuche etwa in jedem Quartal nur zum Rezepte holen vermeiden und insgesamt mehr Freiräume schaffen. Eine neue "Vorhaltepauschale" sollen Praxen bekommen, die bestimmte, noch festzulegende Kriterien erfüllen - etwa zu Haus- und Pflegeheimbesuchen oder Öffnungszeiten auch abends und an Samstagen. Die Ruhestandswelle Zwar hatte sich bei Hausärztinnen und Hausärzten zuletzt kein Rückgang mehr gezeigt. Ende vergangenen Jahres gab es laut Bundesarztregister 51.389 und damit 75 mehr als Ende 2022. Zehn Jahre zuvor waren es aber noch 52.262 gewesen. Und wenn mehr und mehr in Ruhestand gehen, drohe vor allem im Westen Deutschlands ein Mangel, warnte die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Bei Hausärzten sei der Anteil der Über-60-Jährigen mit 37 Prozent besonders hoch. Jugendliche Verbessert werden sollen laut Entwurf auch psychotherapeutische Angebote für Kinder und Jugendliche. Dazu soll für Planungen des Bedarfs eine neue eigene Arztgruppe gebildet werden. Dies ermögliche "eine zielgenauere Steuerung der Niederlassungsmöglichkeiten" für entsprechende Praxen. Transparenz Für gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte soll ein digitales Informations- und Vergleichsangebot geschaffen werden, wie es im Entwurf heißt. Abrufbar sein sollen dort etwa Zahlen zu Genehmigungen, Ablehnungen und Widersprüchen bestimmter Kassenleistungen - aber auch zur Bearbeitungsdauer und zur Qualität von Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Medizinische Versorgungszentren Für Kommunen soll es einfacher werden, medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu gründen, in denen Ärztinnen und Ärzte unter einem Dach arbeiten - unter anderem mit Erleichterungen bei der Höhe nötiger Sicherheitsleistungen. In der Warteschleife Um das Vorhaben in Gang zu setzen, hat Lauterbach einige in der Koalition umstrittene Punkte herausgelöst. In den parlamentarischen Beratungen sollen sie aber erneut aufgerufen werden. Dazu gehören "Gesundheitskioske", also leicht zugängliche Beratungsstellen für Behandlung und Prävention in Gegenden mit vielen sozial benachteiligten Menschen. Stark machen will sich Lauterbach auch für ein Aus für homöopathische Leistungen auf Kassenkosten. Dies seien Versorgungen, die nicht wirkten, argumentierte er. Dafür sollten die Kassen auch nicht bezahlen.