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Май
2024

Antirussische Sanktionen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk: WDR schließt Russen von Aufträgen aus

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Längst ist die EU bei ihrem dreizehnten Sanktionspaket gegen Russland angekommen und arbeitet an weiteren antirussischen Maßnahmen wie der Konfiszierung russischer Vermögenswerte und Zinsen. Allerdings entfalten auch die vorangegangenen Sanktionen, die Brüssel seit Februar 2022 verhängt hat, ihre Wirkung. Die EU-Sanktionen beeinflussen sogar Bereiche des alltäglichen Lebens, in denen man nicht vermuten würde, dass sie von den antirussischen Vorschriften der EU betroffen sind.

So liegt der Redaktion von RT DE auszugsweise ein Schreiben des Westdeutschen Rundfunks (WDR) aus Köln vor, in dem Einzelheiten eines Arbeitseinsatzes für ein Unternehmen geregelt werden, das als Auftragnehmer für den öffentlich-rechtlichen Sender fungiert. Das Schreiben ist in Bezug auf firmen- und personenbezogene Daten sowie Ort und Datum geschwärzt. Offenbar handelt es sich bei der Firma um ein Dienstleistungsunternehmen, das für den WDR tätig ist.

In dem Schreiben – ob es sich um einen Vertrag oder einen Auftrag handelt, ist nicht ganz klar, aber auch unerheblich – wird im Wesentlichen festgelegt, dass das beauftragte Unternehmen keine Verbindungen nach Russland haben und zur Erfüllung des Auftrags keine russischen Staatsangehörigen beschäftigen darf.

Der WDR bezieht sich, wie betont wird, als "öffentlicher Auftraggeber" auf das sogenannte Fünfte Sanktionspaket der EU, einer Verordnung des Rates vom 8. April 2022. Mit dem Artikel 5k dieser Rechtsvorschrift hatte die EU russische Staatsangehörige und russische Unternehmen oder Organisationen von öffentlichen Aufträgen in EU-Ländern ausgeschlossen.

Demnach verlangt der WDR als Voraussetzung für die Auftragsvergabe, dass der Geschäftspartner versichert, nicht in den Kreis der sanktionierten Personen (russische Staatsbürger) oder zu den sanktionierten russischen Organisationen und Institutionen zu gehören. Der Sender schreibt:

"Insofern bestätigt der Auftragnehmer, dass er nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählt:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln."

Verschärft wird die antirussische Regelung noch durch die Forderung, dass der Auftragnehmer dem Sender versichern muss, dass "am Auftrag keine Unternehmen im Sinne des Absatzes 2 als Unterauftragnehmer, Eignungsleiher oder Lieferanten beteiligt sind."

In den noch geltenden Programmrichtlinien des WDR von 2014 schreibt Intendant Tom Buhrow in seinem Vorwort:

"Wir vom WDR geben in einer immer komplexeren Welt Orientierung, sind unabhängig, kompetent und mutig. … Wir sind begeistert von unserer Heimat, kennen Wahrheiten, Ecken und Kanten."

Gerade erst in den vergangenen Tagen hatte der WDR zahlreiche Sendungen in seinen Programmen zu den Themen Toleranz und Anti-Diskriminierung. Die faktische Diskriminierung von russischen Staatsangehörigen durch die EU blieb dabei wohlweislich ausgeblendet, von der eigenen russophoben Praxis der Auftragsvergabe des öffentlich-rechtlichen Senders einmal abgesehen.

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