Bundesgericht weist Rostock-Berufung zurück
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Das Bundesgericht des Deutschen-Fußball-Bundes hat im schriftlichen Verfahren unter Vorsitz von Achim Späth die Berufung des FC Hansa Rostock gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 22. März 2024 als unbegründet zurückgewiesen.